BCA_insider_01_2024

ADVERTORIAL 50 WEIL „IMMER FUNKTIONIEREN“ NICHT IMMER FUNKTIONIERT Das Leben junger Menschen ist geprägt von Träumen, Optimismus und unendlichen Möglichkeiten. Doch viele denken nicht an die Eventualitäten, die das Leben bereithalten kann. Jede vierte berufstätige Person in Deutschland wird im Lauf des Erwerbslebens berufsunfähig – entsprechend raten Experten sowie Verbraucherzentralen zur frühzeitigen Absicherung der Arbeitskraft. Allianz Leben bietet ein attraktives und breites Angebot zur Arbeitskraftsicherung – passend für jeden Bedarf. Seit Jahresstart punktet Allianz Leben durch ein weiter gestärktes Produktportfolio und gezielte Neuerungen in der Beratung und im Verkauf. Bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen bietet die Allianz nun einen neuen Tarif „BU Komfort“ an. Das neue Angebot ist für Kunden gedacht, die ihre Arbeitskraft gezielt ohne temporäre „Leistungen wegen Krankschreibung“ und ohne „Leistungen wegen Krebs“ absichern möchten. Wer jedoch die temporären Leistungen wegen Krankschreibung sowie Krebs einschließen möchte, kann den Tarif „BU Premium“ wählen. Die Komfort- und die Premium-Variante verfügen ansonsten nahezu über die gleichen Leistungsmerkmale, für beide Tarife gilt ein Prognosezeitraum von sechs Monaten. Der Beitragsunterschied zwischen Premium- und Komfort-Tarif liegt bei rund sieben Prozent. Beide Tarife sind für die private Absicherung von Kunden im Einsatz, der Tarif „BU Komfort“ soll zudem entsprechend seinem Leistungsumfang in der betrieblichen Altersversorgung und in der Basisrente Anwendung finden. Denn die Bausteine temporäre Leistungen wegen Krebs und Leistungen bei Krankschreibung sind in diesen beiden Bereichen nicht förderfähig. Die Komfort-Variante kommt vor allem Kunden entgegen, die eine hochwertige Arbeitskraftsicherung zu einem günstigeren Preis wünschen. Übrigens: Beide Angebote haben ein Fünf-Sterne-Rating von MORGEN & MORGEN erhalten. Weitere Verbesserungen in der BU-Absicherung Im Zuge dieser Neuerungen hat die Allianz Lebensversicherung weitere Verbesserungen für ihre Kunden geschaffen, etwa bei den Leistungen wegen Krankschreibung: Im neuen Premium-Tarif wird so lange geleistet, wie die Arbeitsunfähigkeit besteht, jetzt bis zu 36 statt bislang 24 Monate. Neuerdings muss bei Beantragung der temporären Leistungen wegen Krankschreibung nicht auch gleichzeitig ein Antrag wegen Berufsunfähigkeit (BU) gestellt werden. Vielmehr werden die Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Zahlungen (wegen Krankschreibung) kontaktiert – sie können ggf. einen BULeistungsantrag stellen, damit keine Versorgungslücke entsteht. Eine weitere Neuerung betrifft Menschen in Elternzeit. Bisher wurden Kunden in der Elternzeit bei den Berufs- und Dienstunfähigkeitstarifen mit der Hausfrauen-/HausmännerKlausel in Berufsgruppe B8 eingestuft. Seit Januar 2024 werden Versicherte nach der beruflichen Tätigkeit eingestuft, die sie zuletzt vor der Elternzeit ausgeübt haben – sofern diese Tätigkeit weniger als drei Jahre zurückliegt. Diese Regelung gilt analog auch für die KörperSchutzPolice und für Risikolebensversicherungen der Allianz.

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