1 2 L E I T T H E M E N © Lune V A/peopleimages.com – stock.adobe.com NACH DEM PROVISIONSVERBOT-PLAN IST VOR DEM PROVISIONSVERBOT-PLAN Warum sich die Branche nicht in Sicherheit wiegen sollte und was zu tun ist! Das Damoklesschwert Provisionsverbot schwebt seit Jahren über der Branche. Zuletzt drohte es herabzufallen. Doch die Pläne der EU-Kommission, im Rahmen der europäischen Kleinanlegerstrategie ein EU-weites und generelles Provisionsverbot einzuführen, wurden nochmals in die Schublade gesteckt. Doch damit ist die Gefahr nicht verschwunden. Wir fassen die EU-Bestrebungen, eine damit einhergehende Studienschlacht und welche Lehren daraus gezogen werden können, nachfolgend für Sie zusammen. Gleich zum Jahresbeginn hatte sich die Branche mit einer Bombe aus Brüssel auseinanderzusetzen. In einem Antwortschreiben der EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, Mairead McGuinness, an Markus Ferber (CSU), Abgeordneter des Europäischen Parlaments (Fraktion der Europäischen Volkspartei), wurde als Argument für ein Provisionsverbot aufgeführt, die MiFID II habe trotz der damit verbundenen ursprünglichen Absicht nicht zu einer Verlagerung hin zu einer unabhängigen Beratung geführt. Vielmehr sei der „anreizbasierte Vertrieb“ das wichtigste Modell für den Verkauf von Anlageprodukten für Kleinanleger geblieben. Bürgerinnen und Bürger verhalten sich also anders, als die EU-Kommission dies mit MiFID II beabsichtigt hat. Der Verbraucher entscheidet sich für die provisionsbasierte Beratung und Vermittlung. Doch das gefällt der EU-Kommission nicht. Provisionen führen angeblich dazu, dass der Verbraucher (immer) zu teure Produkte erhält und weniger Rendite einfährt. Daher muss ein Provisionsverbot dafür sorgen, dass der Verbraucher zukünftig das Beratungsmodell wählt, das die EU-Kommission für richtig hält. Man könnte auch sagen, damit ist die EU auf Verbraucher-Entmündigungskurs.
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