3 5 V E R S I C H E R U N G E N © missmimimina – stock.adobe.com Wenn Beamte erkranken, beteiligt sich ihr Dienstherr an den tatsächlichen Behandlungskosten. Dieser Zuschuss nennt sich Beihilfe. Dort, wo die Beihilfe aufhört, bieten private Krankenversicherer eine Basisabsicherung samt passender Ergänzung, und das für ein ganzes Leben. In Deutschland standen im Jahr 2021 mehr als 45 Mio. Menschen im Berufsleben. Davon entfielen über 1,9 Mio. Menschen auf die Berufsgruppe der Beamten (Quelle: Statistisches Bundesamt ). Diese Zahl wird sich – aufgrund der aktuellen Altersstruktur – mittelfristig deutlich erhöhen. In der Zielgruppe der Personen mit Beihilfeanspruch steckt somit ein erhebliches Potenzial, und Beamte zu versichern, ist vielseitig. Staat beteiligt sich an Behandlungskosten Wenn Staatsbedienstete erkranken, beteiligt sich ihr Dienstherr an den tatsächlichen Behandlungskosten. Dieser Zuschuss nennt sich Beihilfe. Die Beihilfe ist das eigenständige Krankenversicherungssystem der Beamten sowie Richter. Für Soldaten – und teilweise auch Beamte in den Vollzugsdiensten – kann die Krankenversicherung auch in Form einer sog. Heilfürsorge oder truppenärztlichen Versorgung ausgestaltet sein. Wie hoch die Beihilfe ist, hängt bspw. davon ab, in welchem Bundesland die Staatsbediensteten arbeiten. In den meisten Fällen besteht ein Anspruch auf mind. 50 Prozent der Krankheitskosten, im Pensionsalter sind es sogar 70 Prozent. Die noch offenen Kosten werden in der Regel über eine private Krankenversicherung abgesichert. Auch Ehe- oder Lebenspartner sowie eigene oder adoptierte Kinder können Beihilfe erhalten. Meist gilt hier ein Zuschuss von 70 bzw. 80 Prozent. Einige Bundesländer bieten ihren Beamten auch eine sogenannte pauschale Beihilfe an. Der wichtigste Unterschied zur individuellen Beihilfe: Der Dienstherr beteiligt sich nicht mehr an den Krankheitskosten, sondern zahlt stattdessen einen Zuschuss zum Beitrag in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Beamte mit pauschaler Beihilfe benötigen damit einen Versicherungsschutz, der 100 Prozent der Krankheitskosten umfasst. Die Entscheidung für eine Beihilfeart ist endgültig – ein späterer Wechsel von der pauschalen zur individuellen Beihilfe oder umgekehrt ist nicht möglich. Private Krankenversicherung füllt die Lücke Da in Deutschland eine vollständige Krankenversicherung verpflichtend ist, müssen Beamte darüber aufgeklärt werden, dass sie zusätzlich zur Beihilfe eine Krankenversicherung vereinbaren müssen. Das gilt auch für Beamte, die Heilfürsorge beziehen, dann spätestens in der Pension. Viele private Krankenversicherer bieten Beamten sowie ihren Angehörigen einen Versicherungsschutz, der auf die Leistungen der Beihilfe zugeschnitten ist. Passend zum Beihilfesatz schließt die PKV dann die Lücke in der Absicherung zu 100 Prozent. Dabei ist sie flexibel: Da sich die Höhe der Beihilfe im Laufe des Lebens ändern kann, lässt sich der Versicherungsschutz jederzeit an die neue Situation anpassen. Informationen zu Beamtentarifen der Barmenia Krankenversicherung AG finden sich auf der Website www.barmenia.de unter dem Stichwort: „Genau-Für-Sie Beamtenabsicherung“. Thomas Knobloch Key Account Manager Barmenia Versicherungen E-Mail: thomas.knobloch@barmenia.de Telefon: +49 151 72 65 27 66 MEDIZINISCHE VERSORGUNG FÜR STAATSBEDIENSTETE – VIELSEITIG UND FLEXIBEL
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