BCA insider 02 2023

4 7 V E R S I C H E R U N G E N © Rublov – stock.adobe.com Fachkräftemangel. Der Mangel an Fachkräften ist mittlerweile auch in der Bevölkerung angekommen, wenn etwa ein benötigter Handwerker erst in einigen Wochen verfügbar ist. 46 Prozent der befragten kleinen und mittelständischen Unternehmen geben laut „Gothaer KMU-Studie 2022“ in Deutschland an, Schwierigkeiten zu haben, qualifizierte Arbeitskräfte zu finden und an ihr Unternehmen zu binden. Dies entspricht einem Anstieg von sechs Prozentpunkten im Vergleich zu 2021. Insgesamt 630.000 offene Stellen konnten im vergangenen Jahr nicht besetzt werden, errechnete das Institut der deutschen Wirtschaft. Und diese Situation wird sich durch die Alterung der Bevölkerung weiter verschärfen: Laut Bundeswirtschaftsministerium wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bereits in den kommenden zehn Jahren um fast vier Mio. Menschen sinken. Eine Zuwanderung von Fachkräften in diesem Ausmaß scheint ausgeschlossen, da auch für deren Familienmitglieder Wohnungen zur Verfügung gestellt werden müssten, die nicht vorhanden sind bzw. sein werden. Wie Arbeitgeber profitieren Die betriebliche Kranken- und Pflegeversicherung sei für Arbeitgeber ein sehr gutes Instrument zur Mitarbeitergewinnung und -bindung, meint der PKV-Verband. Er verweist auf Studien, nach denen Arbeitnehmer der bKV den Vorzug vor sonstigen Extras wie Jobtickets oder Mobiltelefonen geben. Jedem vierten Arbeitnehmer sei eine vom Chef bezahlte private Krankenzusatzversicherung sogar wichtiger als eine Gehaltserhöhung. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels werde es für alle Betriebe wichtiger, sich als interessanter Arbeitgeber zu präsentieren. So meint Alexander Gunkel aus der Hauptgeschäftsführung der Deutschen Arbeitgeberverbände: „Da kann es helfen, den Beschäftigten zusätzlichen Versicherungsschutz in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung anzubieten, z. B. durch Zahnzusatzversicherungen. Damit können sich Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt als attraktive Arbeitgeber präsentieren, die sich ganz besonders um die soziale Absicherung ihrer Beschäftigten kümmern.“ Weiterer Vorteil für Arbeitgeber Seit 2020 sind laut PKV-Verband Zuwendungen von Arbeitgebern für eine bKV im Rahmen der Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei. Diese Grenze wurde zum 1. Januar 2022 auf 50 Euro angehoben. Voraussetzung ist, dass die Zuwendung ausschließlich als Versicherungsschutz und nicht als Geldleistung gewährt wird. Allerdings können darin auch andere Arbeitgeberleistungen wie Tankgutscheine, ein Zuschuss zum Fitnessstudio oder Ähnliches enthalten sein. Dazu kommt: Im monatlichen Beitrag für die Produkte der bKV sind keine Altersrückstellungen einkalkuliert, das heißt, die Produkte sind günstig und werden oft zu einheitlichen Beiträgen angeboten. Wenn das Unternehmen hingegen einen Geldzuschuss mit der Bedingung auszahlt, dass der Arbeitnehmer einen Versicherungsvertrag mit einem Unternehmen schließt, handelt es sich um zu versteuernden Barlohn. Dann ist für den Arbeitgeber die Pauschalversteuerung der bKV möglich. Für den Arbeitgeber sind gesunde Arbeitnehmer wichtig. Mit einer bKV erhalten Arbeitnehmer schnelleren Zugang zu Fachärzten. Kürzere Wartezeiten bei Ärzten sind auch ein Vorteil für die Unternehmen wegen geringerer Ausfallzeiten und weniger Behinderungen des betrieblichen Ablaufs. Das gilt analog in der stationären Behandlung. Denn die Privatbehandlung im Krankenhaus ist ein großer Vorteil für die Arbeitgeber, wenn die Mitarbeiter von Spezialisten behandelt werden und schneller genesen. Außerdem deckt die bKV Gesundheitsleistungen ab, die die Krankenkassen nicht oder nur zum Teil bezahlen, z. B. Zahnzusatzversicherungen, Wahlleistungen im Krankenhaus, aber auch Auslandsreisekranken-, Krankentagegeld- oder Pflegezusatzversicherungen. Bei gesetzlich Versicherten werden also Lücken in der Versorgung geschlossen. Wie Arbeitnehmer profitieren Der Hauptvorteil für die Mitarbeiter liegt darin, dass sie mit einer bKV zumindest in Teilbereichen über Nacht von Kassen- zu Privatpatienten werden. Übernommen werden etwa hochwertige Vorsorgeuntersuchungen, die meist zu den sog. individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gehören, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht zahlen. Diese werden aber in vielen Fällen von Ärzten empfohlen. Dazu kommen weitere Zusatzleistungen, die sonst nur eine private Krankenversicherung anbietet. Dazu gehören z. B. die erweiterte Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen, gesonderte Bezuschussungen für Sehhilfen, Behandlungen beim Heilpraktiker oder Aufstockungen zum gesetzlichen Krankentagegeld. In der aktuellen Studie des Versicherungsmaklers Funk von 2023 zur bKV

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