BCA insider 03/2023

3 3 V E R S I C H E R U N G E N Handwerker“ (GIH), Benjamin Weismann, dass viele Hersteller ihre Produktion von alternativen Energieanlagen wie Wärmepumpen massiv ausbauen und schon bald in der Lage sein werden, Anlagen günstiger anzubieten. Außerdem würden immer mehr Handwerker auf die Wartung von Wärmepumpen umgeschult, was die Wartezeiten für Installationen und Wartungen verkürzen soll. Der Wärmepumpenmarkt wird also in Zukunft weiter wachsen. Damit verbunden steigt auch der Absicherungsbedarf. Versicherungsvermittler müssen sich auf eine erhöhte Nachfrage einstellen und sollten in der Lage sein, ihren Kunden einen umfassenden und zuverlässigen Schutz für die teuren Anlagen anzubieten. Wie lässt sich eine Wärmepumpe finanziell absichern? Die Schlagzeilen der vergangenen Monate dominiert vor allem das Diebstahlrisiko. Und tatsächlich sind Wärmepumpen im Vergleich zu anderen Heizungssystemen anfälliger, da die Anlagen häufig außerhalb des Gebäudes platziert sind. Laut Polizeistatistiken kommt es auch während der Bauphase vermehrt zu Diebstählen. Viele Hausbesitzer gehen fälschlicherweise davon aus, dass eine Wärmepumpe automatisch durch ihre Wohngebäudeversicherung geschützt ist, da sie Teil der Heizungsanlage ist. Doch Wärmepumpen sind längst nicht in allen Wohngebäudetarifen ausreichend abgesichert. Außerdem zählt Diebstahl in der Regel nicht zu den abgedeckten Risiken einer Wohngebäudeversicherung. Mittlerweile haben viele Anbieter ihre Wohngebäudetarife erweitert. Dabei sollten Vermittler unbedingt darauf achten, dass die Summe für einen vollwertigen Ersatz der Anlage ausreicht. Für die BCA Wohngebäudekonzepte hat K&M den Einschluss des einfachen Diebstahls der Wärmepumpe bis zu einer Höchstentschädigungssumme von pauschal 30.000 Euro gegen Mehrbeitrag ermöglicht. Risiken für Wärmepumpen gehen weit über Diebstahl hinaus Die Diebstahlgefahr ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Die Liste zusätzlicher Risiken, die von marktüblichen Wohngebäudetarifen nicht abgedeckt werden, ist lang: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter; Tierverbiss; Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung oder auch das Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen. Diesem erhöhten Absicherungsbedarf haben wir bei K&M mit unserem eigenständigen Tarif allsafe solar Rechnung getragen. Damit lassen sichWärmepumpen sowohl einzeln als auch in Verbindung mit weiteren Anlagen erneuerbarer Energien (z. B. Photovoltaik, Solarthermie) deutlich umfassender als mit einer Wohngebäudeversicherung finanziell absichern. Als Versicherungswert gilt dabei der Neuwert der versicherten Wärmepumpe. Ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil einer separaten Absicherung von Wärmepumpen ist, dass im Schadensfall der Wohngebäudevertrag nicht belastet wird. Dieses Plus bewahrt Kunden vor einem Verlust möglicher Schadenfreiheitsrabatte oder gar der Gefahr einer Vertragssanierung durch den Versicherer. Wie lautet also das Fazit für den Beratungsalltag? Parallel zum Absatz von Wärmepumpen wird auch der Beratungsbedarf bei der Absicherung in den nächsten Jahren weiter wachsen. Besonders mit Blick auf das Gebäudeenergiegesetz werden Wärmepumpen eine notwendige Anschaffung in vielen Wohngebäuden. Eine so große Investition hat immer einen ganzheitlichen Versicherungsschutz verdient. Die Absicherung über die Wohngebäudeversicherung ist zwar praktisch, aber sicherlich nicht für jeden die passende Wahl. Marcel Lütterforst Geschäftsleitung Produkt, Versicherer und Vertrieb Konzept & Marketing GmbH E-Mail: info@k-m.info Telefon: +49 511 640540 Versicherungsumfang für Wärmepumpen Versicherungsschutz bei Schäden durch allsafe solar (Technische Versicherung) marktübliche Wohngebäudeversicherungen (sofern Wärmepumpen als Gebäudebestandteil anerkannt werden) Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung 3 3 Wasser, Feuchtigkeit 3 3 Diebstahlschäden 3 Abhängig vom Anbieter/Tarif (häufig mit Summenbegrenzung) Sturmschäden/Hagelschlag 3 Abhängig vom Anbieter/Tarif (häufig erst ab Windstärke 8) Tierverbiss (z. B. Marderschäden) 3 Abhängig vom Anbieter/Tarif (häufig mit Summenbegrenzung) Kurzschluss 3 7 Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter 3 7 Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen 3 7 Quelle: Konzept & Marketing GmbH

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