BCA insider 03_2022

R U N D U M K A P I TA L A N L A G E N A S S E T S & I N V E S T M E N T S 1 4 Gut gemeint, aber nicht gut gemacht Mit diesem Auszug der DelVo wird exemplarisch deutlich, wie komplex das ESG-Themenfeld in der Praxis ist. Der Berater/Vermittler muss nicht nur den regulatorischen Anforderun- gen Genüge tun; vielmehr sind Kun- den auch über die Hintergründe und Zusammenhänge von Nachhaltigkeit in der Finanzindustrie aufzuklären. Rechtsanwalt Norman Wirth findet in diesem Zusammenhang eindeutige Worte: „Alle fahren auf Sicht. Unsi- cherheiten aller Orten. Die Beraterin- nen und Berater sind oft noch völlig uninformiert, was aber auch an der teilweise nicht konsistenten Rechts- lage liegt. Wenn nicht einmal die wirklichen Fachleute alles schlüssig erklären können, kommt es logischer- weise dazu, dass die eigentlichen Adressaten – Kundinnen und Kunden und die Beraterinnen und Berater – das Thema weniger an sich her- anlassen.“ In diese Kerbe stößt auch VOTUM-Vorstand Martin Klein, der die größten Defizite der bestehen- den Regelungen „in der chaotischen Herangehensweise von Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden“ ausmacht und das an drei Beispielen festmacht: I. Produkt- und Beratungsregulie- rung passen nicht zusammen II. Mangelnde Datenlage III. Mindestanteil an Nachhaltigkeit Kurios: Ursprünglich lautete der Fahr- plan, zuerst die Nachhaltigkeitsbe- richterstattung für die Unternehmen und die damit verbundenen soge- nannten „technischen Regulierungs- standards“ (RTS) in Kraft zu setzen, bevor dann die Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen erfolgen sollte. „Nun hat die EU jedoch bereits mehrfach die Implementierung der RTS verschoben, zuletzt auf den 1. Januar 2023 – die Abfragepflicht für Berater jedoch nicht“, erläutert Klein. Diesen Punkt sieht auch Vertriebsdi- rektor Tobias Hil l von der FIL Fonds- bank GmbH: „Wer berät, muss also seine Kunden darauf hinweisen, dass die Auswahl der geeigneten Produk- te, die zu den Kundenpräferenzen passen, zunächst nur auf Basis der vorliegenden Absichtserklärungen der Fondsgesellschaften erfolgt. Na- türlich werden diese auch dafür Sor- ge tragen, die Bedingungen in den Prospekten genau so zu formulieren. Aber eben erst fünf Monate später.“ In der Konsequenz entsteht der Ein- druck, dass einer guten Absicht etwas eher Undurchdachtes auf der regula- torischen Seite folgte. Zumindest der Einfachheit und Verständlichkeit wird nicht gedient; das könnte potenzielle Kunden mitunter verschrecken, zu- mindest sorgt es für zusätzlichen Er- klärungsaufwand. Nun ist es, wie es ist. Berater stehen vor der Herausfor- derung, sich auf der Zielgeraden voll- umfänglich zu informieren, um ihren Beratungsprozess abgestimmt auf die Kundenbedürfnisse adäquat durch- zuführen – und dies trotz fehlender Einheitlichkeit in der Definition von ESG. „Diese wird uns noch eine ganze Zeit lang beschäftigen, da die Thema- tik sehr komplex ist, wie das Beispiel Teslas und dessen Rauswurf aus dem S&P Nachhaltigkeitsindex zeigt“, fügt Stephan Schug, Co-Founder & Co- CEO von der wealthpilot GmbH an. Standards schaffen; umfangreiches Informationsangebot Es liegt auf der Hand, dass die Ver- mittlerbranche ihre Bemühungen forciert, sich nahezu optimal auf die Aufklärungspflicht vorzubereiten. „ESG-ready“ zeigen sich beispiels- weise die BfV Bank für Vermögen AG und die BCA AG. Beispielhaft wird es durch die Beratersoftware DIVA für die Geschäftspartner möglich, die Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger prozessoptimiert abzufra- gen. Folgerichtig wird der Beratungs- prozess in Sachen ESG umfassend berücksichtigt und es wird ein opti- maler Prozessablauf zur Verfügung gestellt. Mehr noch: Der Oberurseler Dienstleister bietet ein mehrstufiges Weiterbildungskonzept zum Thema ESG in Kooperation mit Re’public Sustainable Finance Consulting, e- Mission GmbH und Nordea Asset Management an. Ob Neueinstei- ger oder Spezialist: Die vielseitigen Schulungsangebote bieten für jeden Vermittler bedarfs- und praxisorien- tierte Lösungsansätze und zentrales Fachwissen für den Beratungsalltag. „Durch unser Angebot können sich unsere Geschäftspartner bestmög- lich zum Thema Nachhaltigkeit posi- tionieren und von den Chancen, die dieses Umfeld bietet, profitieren. So wird das Kundeninteresse nach nach- haltigen Geldanlagen stetig steigen“, so Dr. Frank Ulbricht, Vorstandsvor- sitzender der BfV AG und Vorstand der BCA AG. Im Interesse des Kunden, aber auch des eigenen Standpunktes, könnte die Etablierung von Standards und © metamorworks – stock.adobe.com

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