BCA insider 03_2022
R U N D U M K A P I TA L A N L A G E N A S S E T S & I N V E S T M E N T S 1 6 DIE SERVICEVERGÜTUNG – MEHR ALS NUR EIN ABRECHNUNGSMODELL Die Servicevergütung oder offiziell auch Serviceentgelt genannt, erlangt in der Investmentberatung in den letzten Jahren an Bedeutung – und dies völlig zu Recht. Prinzipiell bietet dieServicevergütung den Kunden wie auch uns Beratern vielfältige Vorteile und motiviert den Anleger zudem, eine längerfristige Zusammenarbeit einzugehen. Konträr zur Vergütung über ein Honorar er- folgt durch die Servicevergütung keine Vergütung vorab an den Be- rater, ohne dass Leistung in Form des Wertzuwachses im Portfolio erbracht worden ist. Die Service- vergütung wird vierteljährlich und abhängig von der erwirtschafteten Performance innerhalb des Kunden- Depots verrechnet. Die Verrechnung wird von der depotführenden Stelle in regelmäßigen Abständen, meist quartalsweise, durch ein automati- siertes System vorgenommen. Prozessoptimiert Kein Erstellen und keine Deadlines zur Begleichung von offenen Rech- nungen sowie eine Fehlerfreiheit in der Berechnung bringen einen gerin- geren administrativen Aufwand auf Kunden- und Beraterseite mit sich. Die Servicevergütung weist eine klare sowie übersichtliche Struktur auf. Im Schnitt wird eine Servicevergütung von ein bis zwei Prozent p. a. gewählt. Verwendet man die Servicevergütung als Vergütungsstruktur, wird zumeist auf Ankaufsgebühren in Form von Ausgabeaufschlägen teils oder voll- ständig verzichtet. Analog verhält es sich mit der Bestandsprovision. Die Servicevergütung ist laufzeitfrei und auf die jeweiligen Beratungsanfor- derungen adjustierbar. So kann bei Bedarf etwa eine individuelle Service- vergütung vergeben oder diese bei Mehraufwand auch nach Einwilligung des Kunden erhöht werden. Kostenvorteile für den Kunden Für den Kunden äußert sich dieses Vergütungsmodell besonders unter dem Aspekt der Transaktionskosten positiv. Sind Käufe im Depot auszu- führen, fallen hier keine Kosten durch den Ausschluss des bereits genann- ten Ausgabeaufschlages an. Erfordern beispielsweise besondere Marktlagen oder Entwicklungen An- passungendesDepots, habenKunden mit keinem finanziellen Mehraufwand zu rechnen. Ein Interessenkonflikt kann somit erst gar nicht entstehen. Gibt es schlichtweg keine Kosten beim Erwerb oder der Umschichtung von Depots, kann sich der Kunde da- rauf verlassen, dass die Motivation des Beraters nicht auf dem Erhalt von Provisionen oder anderen finanziellen Anreizen basiert. Ein fairer Deal, wenn sich der Kunde weniger Kosten bei fallender Performance gegen- übersieht und andersherum. Die Abrechnungen sind für den Kunden jederzeit einsehbar, sodass hier maxi male Transparenz geboten ist. Auch die durch die Kostenabrechnung ausgelöste geminderte Rendite ist jederzeit für den Kunden einsehbar. MiFID-II-konform wird durch direkte Verrechnung der Servicevergütung innerhalb des Depots die jeweilige Depot- oder Portfolioperformance nach Kosten ausgewiesen. Hierbei unterliegt die Vergütung auf Basis der Servicevergütung nicht der Finanz marktrichtlinie MiFID II und stellt so einen interessanten Bestandteil in der Wettbewerbsfähigkeit des Beraters im Finanzmarkt dar. Mehrwerte für den Berater Aufseiten des Beraters werden ehe- mals zusätzliche Einnahmequellen wie die Fondsankaufsgebühr (Aus- gabeaufschlag) oder die Provisionen durch die Servicevergütung ersetzt und neue Perspektiven geschaffen. Fest steht: Je mehr Performance ein Depot erbringt, desto höher sind die finanziellen Erträge bei Auszahlung der Servicevergütung – demzufolge ein umgekehrter monetärer Anreiz im Vergleich zur ehemaligen Vergü- tungsstruktur. Des Weiteren ist diese Einnahmequelle übersichtlich, plan- bar und kalkulierbar für Berater und Beratende, sodass unterwarteten Überraschungen vorgebeugt wird. Durch die Wahl dieses Vergütungs- modells hätte auch das immer wieder in Diskussion stehende Provisions- verbot keinen negativen Impact auf die Einnahmen des Beraters. Die Implementierung der Service vergütung setzt zunächst ein Um- denken der erbrachten Dienstleistun- gen und ihrer gegenüberstehenden Preismodelle voraus. Und zwar auf v. l. n. r. Markus Barz (ETF Consultant cert.) und Mirko Barth (CFP) sind deutschland- weit tätige Finanzberater und CARAT- Partner mit Standorten in Baden-Württem- berg und Bayern. Im Rahmen ihres um- fangreichen Finanzdienstleistungsangebots verfügen Sie über ein breites Netzwerk u. a. zu exzellenten Anwaltskanzleien und Steuerberatern. CARAT-EXPERTENBEITRAG
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