BCA insider 03_2022

R U N D U M K A P I TA L A N L A G E N A S S E T S & I N V E S T M E N T S 1 7 Beraterebene! Folglich resultieren sollte ein neu definiertes Konzept, das den Mehrwert des Beraters in seiner Tätigkeit darstellt und die Höhe der Servicevergütung berechtigt. Dies kann mit Auswertungen, aktu- ellen Informationen, Newslettern und Veranstaltungen einhergehen. Im Rah- men dieser Möglichkeiten könnte eine unlimitierte Anzahl an Beratungsleis- tungen wie Schriftverkehr, Gespräche oder Telefonate einhergehen. Haben Kunden zu Beginn einer Geldanlage oder während stark volatiler Börsen- zeiten erhöhten Beratungsbedarf, kann dem unbegrenzt gegenübergestanden werden. Besonders Digitalisierungs- lösungen zur persönlichen und indi- viduellen Beratung können hier den Punkt des Services ebenfalls unter- streichen und damit das Entgelt dem Kunden gegenüber verdient werden lassen. Im März dieses Jahres haben wir unsere Kunden in München zu ei- ner Veranstaltung zum Thema „Bitcoin und Blockchain“ mit einem ausge- wiesenen Experten eingeladen. Die Kosten waren überschaubar, die Re- sonanz großartig und die „Ergebnisse“ sehr gut. Auch das ist Service! Erfahrungswerte Wir haben vor mittlerweile über 15 Jahren mit der Einführung einer Servicevergütung angefangen. Und sie von zunächst einem Prozent p. a. auf aktuell 1,5 Prozent p. a. zzgl. MwSt. angehoben. Eine Kernaussa- ge, die uns seither begleitet und die wir in Gesprächen mit unseren Kun- den immer wieder äußern, ist: „ Wir wollen nicht für ein Produkt bezahlt werden, sondern für unsere Leistung! Machen wir einen guten Job, erzie- len unsere Kunden eine gute Perfor­ mance. Folgerichtig sind sie auch bereit, uns gut und ergänzend er- folgsabhängig zu bezahlen. Die Ser- vicevergütung regelt dies automa- tisch. Übrigens haben wir in puncto Höhe der Servicevergütung in den vergangenen Jahren nur sehr wenige Diskussionen. Für uns ist die Service- vergütung bereits eine Sonderkondi- tion. Darüber hinaus gewähren wir eine vergünstigte Variante ab einem siebenstelligen Depotvolumen. Wichtig ist heute auch mehr denn je Transparenz, daher also keine ver- steckten Kosten und Gebühren. Wir wissen, dass viele Kunden bis heute nicht über alle Kosten aufgeklärt oder ihnen nur Teile davon bekannt sind (Regulierung hin oder her). Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Kunden von Banken oder Mitbewerbern beraten wurden. Wir nutzen dies um- gekehrt für uns in Gesprächen mit potenziellen Kunden und informieren sie, wie und wo sie stehen, ob ihr De- pot zukunftsfähig aufgestellt ist und was sie dafür bezahlen. Noch immer stoßen wir dabei auf unnötige und wilde Umschichtungstransaktionen und/oder schlechte Depotstrukturen – ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Darin liegt oft unsere Chance, denn hohe Kosten und Gebühren, gepaart mit schlechter Performance, sind Einfallstore für uns und unser Vergü- tungsmodell. Da eine Servicevergütung nicht in der Höhe des betreuten Volumens be- grenzt ist, haben wir 2021 erstmalig einen Fondsbestand übernommen. Und dadurch mittlerweile über 100 Mio. Euro unserer Kunden im Wert- papierbestand. Wir sind oft über- rascht, wie einfach es am Ende dann doch ist, neue Kunden für uns zu gewinnen. Und sind auch ein wenig stolz darauf, dass unsere „persönliche Performance“ überzeugt. Und das schon von Beginn an. Kurzum: Die Servicevergütung ist mehr als nur ein Abrechnungsmodell! Für uns ist sie Teil unserer Beratungsphilosophie. Markus Barz & Mirko Barth BarzBarth GmbH E-Mail: info@barzbarth.de Telefon: +49 7121 9943900 © lovelyday12 – stock.adobe.com

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