BCA insider 03_2022

R U N D U M V E R S I C H E R U N G E N S A F E T Y & P R E V E N T I O N 3 9 Schließlich bestätigte aber das Betriebsstättenfinanzamt schriftlich, dass es keine Einwände hat.“ Der Leiter bAV Vertriebsunterstützung betont aber zugleich: „Das ist kei- ne grundsätzliche Freizeichnung für alle fondsgebunde- nen Tarife in Unterstützungskassen, sondern nur speziell für die angefragten Tarife, die dazugehörenden Leistungs- pläne und die Zusageart“. Von zentraler Bedeutung sei dabei folgende Klausel: „Die dem jeweiligen Versorgungs- berechtigten nach diesem Leistungsplan zugesagten Versorgungsleistungen werden nach der Versicherungs- leistung und den Versicherungsbedingungen der für ihn abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung festgelegt.“ Pionierarbeit für die Branche „Der Alten Leipziger ist es als erster Anbieter gelungen, eine verbindliche Bestätigung einer Finanzbehörde zu einem Unterstützungskassen-Tarif mit fondsgebunde- ner Rückdeckungsversicherung zu erhalten“, so Christi- an Willms . „Die Alte Leipziger hat damit für die Branche Pionierarbeit geleistet“, ergänzt der Vorstand des Vereins Deutsche Unterstützungskasse (DUK) und der ConceptIF Pensions AG. Nun könnten andere Versicherer auf dieses Statement verweisen oder viel schneller eine Bestätigung für das hauseigene Produkt erzielen. Das ist nach Informationen der Lurse Pension & Benefits Consulting auch geschehen. Demnach hätten sich mehre- re Versicherer seither an die für ihr Haus zuständige Ober- finanzdirektion gewandt. Eine Abstimmung zwischen den Bundesländern und dem BMF habe dann das gewünsch- te Ergebnis gebracht: fondsbasierte Rückdeckungs- versicherungen bei U-Kassen seien steuerlich unschädlich. Die Nachfrage, ob es für erforderlich gehalten wird, dass Arbeitgeber eine verbindliche Anfrage bei dem für sie zuständigen Finanzamt stellen, um Rechtssicherheit zu erhalten, da es kein offizielles Schreiben vom Bundes- ministerium für Finanzen gibt, wurde verneint, bestätigt Dr. Carsten Schmidt, Manager und Aktuar bei Lurse. Angefangen bei Allianz und AXA über Canada Life und Stuttgarter bis hin zu Swiss Life, VOLKSWOHL BUND und Zurich offeriert eine Reihe von Versicherern fonds­ basierte Rückdeckungstarife. Diese und Tarife weiterer Gesellschaften bietet auch die DUK an. Dies biete nicht nur Vorteile bei der Produktauswahl, sondern auch wenn Arbeitgeber während der Laufzeit den Anbieter wech- seln wollen, sagt Willms nicht ganz uneigennützig. Nach Erfahrungen des U-Kassen-Vorstands bremst aber noch eine andere Hürde viele U-Kassen-Versorgungen mit fondsbasierten Rückdeckungen nach wie vor aus. Leistungspläne richtig gestalten Gemeint sind die Leistungspläne, in denen festgehal- ten ist, dass die Renteninformationen der U-Kassen an die Anwartschaftsberechtigten nicht nur zum Vertrags­ ende, sondern auch während der Vertragslaufzeit stets verbindlich sind. Die Problematik: Fallende Fondskurse oder veränderte Rechnungsgrundlagen könnten dazu führen, dass die Rentenzahlungen sinken. Der U-Kassen- Vorstand betont: „Das Trägerunternehmen würde damit Nachschussrisiken eingehen.“ Da die Anbieter dies vermeiden wollen, werden vorwie- gend Fondstarife eingesetzt, die eine „Log-in-Funktion“ beinhalten. Dadurch soll jeder Wertzuwachs oberhalb einer vereinbarten Garantie abgesichert sein. Doch sol- che Fondspolicen-Tarife können laut Willms im heuti- gen Niedrigzinsumfeld nur noch in spürbar geringerem Maße die bestehenden Ertragschancen nutzen. „Des- wegen haben wir in unseren Leistungsplänen formuliert, dass unsere Renteninformationen während der Ver- tragslaufzeit lediglich als Informationen zu betrachten sind“, sagt Willms und stellt fest: „Dann ist es für das Trä- gerunternehmen unkritisch, sollte die Rentenhöhe zwar die zum Rentenbeginn zugesagte Beitragsgarantie erfül- len, aber geringer ausfallen als zuvor mitgeteilt.“ Rückdeckungsversicherungen: Nachfrage nimmt stetig zu Jahr Anzahl in Tsd. Lfd. Beitrag für ein Jahr in Mio. EUR 2010 2.761 3.936 2011 2.861 4.077 2012 2.988 4.265 2013 3.063 4.366 2014 3.166 4.431 2015 3.278 4.522 2016 3.343 4.526 2017 3.466 4.675 2018 3.524 4.737 2019 3.515 4.662 2020 3.579 4.762 Quelle: GDV, Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2021 Kay Schelauske Freiberuflicher Finanzjournalist und Buchautor / Diplom-Volkswirt E-Mail: Kay.Schelauske@t-online.de Telefon: +49 5607 2839850

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