insider 01/22
11 icht nur hinsichtlich der negativen Folgen eines Pro- visionsverbots – auch der aktuelle Evaluierungsbe- richt der britischen Aufsicht FCA Financial Conduct Authority zum im Jahr 2013 im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK) eingeführten Provisions- verbot bestätigt erneut eine gravierende Beratungslücke für breite Bevölkerungsgruppen (siehe insider 03/2021) – haben Sachargumente und Vernunft bei den Ampelkoalitionären ge- siegt. Auch die Bürgerversicherung, ein LV-Provisionsdeckel oder eine BaFin-Aufsicht über Versicherungsmakler und Fi- nanzanlagenvermittler sind im Ampelkoalitionspapier nicht enthalten! Die größte Hürde für die Bildung der ersten bundesweiten Ampelkoalition war damit genommen. Allerdings musste der Vertrag bei SPD und FDP auf Parteitagen noch absegnet werden. Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hing die „Freigabe“ sogar von der Zustimmung der rund 125.000 Mitglieder ab. Nach dem Segen der FDP- und SPD-Parteitage folgte am 6. Dezember die Zustimmung der Grünen. Am 8. Dezember wurde Olaf Scholz als Bundeskanzler vereidigt. Wichtige Eckpunkte vereinbart Blicken wir auf weitere zu begrüßende Vorhaben, die das Ko- alitionspapier liefert. So soll: Stiftung Warentest und Verbraucherschutzzentralen: Sponsored by Ampelkoalition Allerdings gibt es auch etwasWasser, das wir in denWein der guten Meldungen schütten müssen: So soll „die Finanzierung der Stiftung Warentest und des Verbraucherzentrale Bundes- verbands entsprechend dem gestiegenen Bedarf bezüglich kollektiver Rechtsdurchsetzung, Marktbeobachtung und Ver- braucherbildung“ angepasst werden. Damit einhergehend ist zu beachten, dass der Bereich Verbraucherschutz nicht mehr bei dem (demnächst von der FDP geführten) Justizministe- rium angesiedelt ist, sondern beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, das den Grünen zugeschlagen wird. Zusammen mit dem zusätzlichen Geld für vzbv und „Finanz- test“ könnte das für Verärgerung und Arbeit sorgen. Bereits in der Vergangenheit sorgte so manches Testergebnis von „Finanztest“ aufgrund fragwürdiger Testkriterien und noch „Ein Provisionsverbot wird nicht kommen.“ Das prognostizierte „versicherungstip“ bereits am 28. September 2021, zwei Tage nach der Bundestagswahl. Diese Einschätzung auf Basis des Wahlergeb- nisses und der Wahlprogramme der möglichen Koalitionsparteien erweist sich nun als treffsicher. Und auch wenn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Wahlprogramm formulierten: „Wir wollen weg von der Provisionsberatung und schrittweise zu einer unabhängigen Ho- norarberatung übergehen“, hat ein Provisionsverbot in den von der Ampel vorgelegten 177-seitigen Koalitionsvertrag erwartungsgemäß keinen Eingang gefunden. Gut so für Verbraucher und Vermittler! die bAV u. a. „durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen“ ausgebaut werden, der Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro p. a. erhöht werden, für neue Selbstständige, „die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit“ kommen, bei der Vergabe von Verbraucherkrediten die „individuellen Verhältnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher stärker in den Fokus“ genommen werden, bei Restschuldversicherungen der „Abschluss des Versicherungsvertrages und der Abschluss des Kreditvertrags zeitlich um mindestens eine Woche entkoppelt“ werden, bei kleinen Versicherungsunternehmen und Pensionskassen „für eine stärker proportionale Regulierung“ gesorgt werden. © GrafKoks - stock.adobe.com
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