insider 01/22
Diese Investition kann z. B. die Ausgabe einer Baufinanzierung sein. Das bedeu- tet auch: Die EU-Taxonomie wird we- nigstens indirekt Auswirkungen auf die Anforderungen einer Baufinanzierung haben. Eine „grüne Baufinanzierung“ ist also nicht allein ein Thema für die Bank, sondern abhängig von vielen anderen Faktoren. Thomas Hein , Leiter Vertrieb Immobi- lienfinanzierung bei ING Deutschland, verdeutlicht die Herausforderung am Beispiel „Neubau“: „Angenommen, wir finanzieren nur noch Neubauten, mit einem gegenüber den heutigen Stan- dards um 10 Prozent geringeren Pri- märenergiebedarf. Dann zahlt das auf das Umweltziel Klimaschutz ein. Ohne dass eines der anderen fünf Umwelt- ziele beeinträchtigt wird. Zumindest auf den ersten Blick. Denn nicht weniger entscheidend sind die Maßnahmen, die ich wähle, um die Energie in dem ge- wünschten Ausmaß einzusparen. Wel- che Vorgaben sind zu erfüllen? Was passiert mit den Bauabfällen? Welche Materialien dürfen eingesetzt werden? Das zeigt: Die Ziele zu erfüllen, liegt Umweltschutz eine federführende Rolle spielen. Es ist also nicht mehr die Frage, ob gehandelt werden muss, sondern einzig und allein, wann und wie. Es gibt viel zu tun, packen wir’s an Wie lassen sich Umweltschutz und Baufinanzierung verbinden? Das Ziel ist bereits in Sicht: Es geht vor allem darum, jede Investition in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu lenken. Hier sind insbesondere die oben genannten Finanzinstitute und Wirtschaftsunternehmen gefragt, die ihre Investitionen künftig so steuern werden, dass sie einem der genannten sechs Umweltziele entsprechen – ohne den anderen fünf zu widersprechen. © 2016 mark.f. All Rights Reserved. / SADEQ - stock.adobe.com ie Finanzmarktteilnehmer mit eigenen Finanzprodukten wie Kreditinstitute, Wertpapierfir- men, Immobilienfonds oder auch Ver- sicherungsunternehmen tun – genauso wie viele Unternehmen mit bestimmten Offenlegungspflichten – gut daran, sich frühzeitig mit den Inhalten der EU-Ta- xonomie-Verordnung aus- einanderzusetzen. Wie auch immer die tat- sächliche Umset- zung nach deut- schem Recht am Ende aus- sieht, klar ist: Auch bei der neuen Ampelko- alition wird der Spätestens seit die Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates über die Einrich- tung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (kurz: Verordnung zur EU-Taxonomie) im Juni 2020 veröffent- licht wurde, ist klar: In Zukunft werden alle Investitionen innerhalb der EU unter dem Nach- haltigkeitsaspekt beurteilt. Noch ist die Verordnung nicht in deutsches Recht umgesetzt. Trotzdem nutzt ein Finanzinstitut wie die nach Kundenzahl drittgrößte Bank in Deutschland, die ING, die Zeit, um sich frühzeitig auf die großen ökologischen Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten – auch in der Baufinanzierung. 26 Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel
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